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Versiegleung

Seitenzähne haben auf den Kauflächen Höcker und Furchen. Die Furchen zwischen den Höckern nennt man Fissuren. Diese können relativ flach geformt sein oder tief in den Zahn hineinreichen. Wenn Fissuren tief in den Zahn hineinreichen oder sogar ampullenförmig sind, können sie mit der Zahnbürste nur unzureichend gereinigt werden.

Im Laufe der Zeit sammeln sich dort Bakterien, die Säuren produzieren und den Zahn an dieser Stelle entkalken und damit rauh machen. Pigmente aus der Nahrung, aus Kaffee oder Tee verfärben diese entkalkten Stellen. Man spricht von einer Fissurenverfärbung. Diese ist das Anfangsstadium einer Karies. Wenn die Säurewirkung an einer Stelle anhält, kann von den Fissuren eine Karies ausgehen. Man nennt deshalb Fissuren auch eine Prädilektionsstelle für Karies.

Um der Bildung von Karies an diesen Stellen vorzubeugen, kann man die Fissuren mit einem Fließkunststoff versiegeln und abdichten. Es entsteht eine glatt zu reinigende Oberfläche.

Bei einer Versiegelung wird die Fissur zunächst gründlich gereinigt und desinfiziert, dann mit einer leichten Säure konditioniert, damit der Kunststoff eine feste Verbindung mit der Zahnsubstanz eingeht, und schließlich wird der Zahn mit der dünnen Kunststoffschicht versehen.

Der ideale Zeitpunkt für eine Versiegelung ist gleich, nachdem die bleibenden Zähne bei Kindern und Jugendlichen da sind. Die ersten bleibenden Backenzähne erscheinen etwa mit sechs Jahren, die nächsten etwa mit zwölf. Bei diesen hinteren Backenzähnen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung zwischen dem 6. bis einschließlich 17. Lebensjahr.

Nach dem 18. Geburtstag und auch an allen anderen Zähnen sieht das Prophylaxeprogramm der gesetzlichen Versicherungen eine solche Schutzmaßnahme vor Karies nicht vor. Die privaten Krankenversicherungen kennen den nachhaltigen Nutzen der Vorsorge und übernehmen in jedem Alter und an allen Zähnen die Versiegelung kariesfreier Fissuren.

Natürlich bieten wir auch unseren gesetzlich versicherten Patienten die Fissurenversiegelung an allen anderen Zähnen und in jedem Alter an. Die Kosten werden dann nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet.

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